wir dürfen wieder öffnen!!!

Pünktlich zum metereologischen Frühlingsanfang wurde uns per Gesetz  erlaubt, unseren Einkaufsgarten wieder zu öffnen. Darüber sind wir sehr erleichtert, wollen dabei aber nicht vergessen, an all diejenigen zu denken, die weiterhin schwer unter dem Berufsausübungsverbot leiden müssen.

Daher freuen wir uns umso mehr, Sie wieder wie gewohnt in unserem Einkaufsgarten begrüßen zu dürfen.

Sie müssen nicht mehr umständlich vorher anrufen.

Sie dürfen sich gerne einfach wieder bei uns umschauen , die fröhlich bunten Frühlingsblüher betrachten, deren Duft durch die Maske erahnen, den dicken Hummeln und fleißigen Bienen beim Nektar sammeln zusehen und ein klein wenig mehr Freiheit genießen und dankbar sein für vieles, was nicht selbstverständlich zu sein scheint.

Leider müssen wir weiterhin auf die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Maskenpflicht und Abstandsregeln hinweisen und Sie bitten, diese unbedingt einzuhalten, dies gilt auch für den Parkplatzbereich.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme und freuen uns auf einen gesunden Start in neue Gartenjahr.

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